Rürup Rente Rürup Rente Rürup Rente Rürup Rente Rürup Rente Rürup Rente
  

  gesetzliche Rente
  

Rentenvorsorge

  Rentenversicherungen
  Test: Rente
  

Rürup-Förderung

  Rürup Rente, wichtige Details
  Rürup Rente im Test
  

Wohnriester

  Was ist Wohnriester?
  

Altersvorsorge vom Arbeitgeber

  Altersvorsorge, betriebliche
 

Details der Rürup-Rente, auf die man achten sollte

 
Aus der Erkenntnis heraus, dass das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung aller Voraussicht nach nicht in der Höhe beibehalten werden kann, dass es ausreichen wird, um den Lebensunterhalt im Alter sicherzustellen, wurden private Rentenversicherungsprodukte entwickelt, die staatlich gefördert werden.

Dies erfolgte zunächst im Jahre 2002 durch die Einführung der Riesterrente, der im Jahre 2005 dann auf Grundlage des Alterseinkünftegesetzes die Rüruprente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, folgte.

Die Rürup Rente basiert auf einem Rentenversicherungsvertrag, der hinsichtlich der Leistungen den Richtlinien der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass grundsätzlich kein Kapitalwahlrecht besteht, das angesparte Guthaben nur bedingt an die Hinterbliebenen vererbt werden kann und die Rentenleistungen frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres zur Auszahlung kommen können. Im Gegenzug fördert der Gesetzgeber die Rürup Rente durch Steuervorteile, denn die Beiträge, die im Rahmen der Rürup Rente geleistet werden, können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Allerdings sind die Beiträge zur Rürup Rente nicht von Beginn an in vollem Umfang abzugsfähig. So wurden im Jahr 2005 60% der Beitrage berücksichtigt und die Abzugsfähigkeit erhöht sich in 2%-Schritten bis zum Jahr 2025 bis auf 100%. Der Höchstbetrag für die abzugsfähigen Beiträge zur Rürup Rente liegt bei 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für eheliche Gemeinschaften.

Ein weiterer Vorteil der Rürup Rente liegt darin, dass das angesparte Guthaben während der Beitragsphase nicht gepfändet werden kann. Zudem wird es nicht als Vermögen angerechnet, ist somit also auch im Fall von Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Hartz IV vor einem Zugriff geschützt.

Während der Rentenphase ist die Rente allerdings steuerpflichtig. Dennoch überwiegt in den meisten Fällen die Steuerersparnis in der Ansparphase, da die Steuerlast im Rentenalter durch das dann meist geringere Einkommen niedriger ist. Zu den Nachteilen aus Sicht der Versicherungsnehmers gehört sicherlich, dass die Rürup Rente, analog zur gesetzlichen Rentenversicherung, nicht vorzeitig beliehen, verkauft oder gekündigt werden kann. Es ist zwar möglich, eine Beitragsfreistellung zu beantragen, die Auszahlung erfolgt jedoch erst mit Eintritt ins Rentenalter und dabei nicht vor dem 60. Lebensjahr.

Hinsichtlich der Gestaltung der Rürup Rente gilt, dass diese als klassische, als fondsgebundene Rentenversicherung oder bei einigen Anbietern auch als Kombination aus diesen beiden abgeschlossen werden kann.

Allerdings setzt die steuerliche Begünstigung voraus, dass der Vertrag nur eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen darf, die Rentenleistung erst nach dem 60. Lebensjahr möglich ist und die Versicherungsleistungen nicht vorzeitig anteilig oder vollständig kapitalisierbar sein dürfen. Hinzu kommt, dass der Versicherungsvertrag der Rürup Rente eine Übertragung, Schenkung oder Vererbung an beliebige Begünstigte ausschließen muss.

Im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag können aber weitere Optionen vereinbart werden, wozu eine Hinterbliebenenrente und eine Berufsunfähigkeitsrente gehören. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Ansparphase oder während des Rentenbezugs kann das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Kapital an den Ehepartner oder an kindergeldberechtigte Kinder ausbezahlt werden.

Andere Personen können aus der Rürup Rente allerdings nicht begünstigt werden und sofern keine Vererbung möglich ist, verbleibt das Geld im Versichertenkollektiv. Wird eine Berufsunfähigkeitrente vereinbart, erhält der Versicherungsnehmer eine Rente oder der Vertrag wird beitragsfreigestellt, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Der Nachteil einer integrierten Berufsunfähigkeitsrente liegt allerdings darin, dass auch diese später vollständig versteuert werden muss, da die Beiträge während der Ansparphase steuerlich begünstigt sind. ==> weitere Informationen zur Rürup Rente


Besonders wichtig für Selbstständige: Die Absicherung von Schäden während der beruflichen Tätigkeit. Bei vielen Versicherern gibt es mittlerweile lohnende Nachlässe bei einer bereits vorhandenen Riester- oder Rürup Rente. Mehr Informationen zum Berufshaftpflichtversicherung Vergleich.


Renten Versicherungsvergleich