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Aus der Erkenntnis heraus, dass das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung aller Voraussicht nach
nicht in der Höhe beibehalten werden kann, dass es ausreichen wird, um den Lebensunterhalt im Alter
sicherzustellen, wurden private Rentenversicherungsprodukte entwickelt, die staatlich gefördert werden.
Dies erfolgte zunächst im Jahre 2002 durch die Einführung der Riesterrente, der im Jahre 2005 dann auf
Grundlage des Alterseinkünftegesetzes die Rüruprente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, folgte.
Die Rürup Rente basiert auf einem Rentenversicherungsvertrag, der hinsichtlich der
Leistungen den Richtlinien der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Das bedeutet für den
Versicherungsnehmer, dass grundsätzlich kein Kapitalwahlrecht besteht, das angesparte Guthaben nur bedingt
an die Hinterbliebenen vererbt werden kann und die Rentenleistungen frühestens mit Vollendung des 60.
Lebensjahres zur Auszahlung kommen können. Im Gegenzug fördert der Gesetzgeber die Rürup Rente durch
Steuervorteile, denn die Beiträge, die im Rahmen der Rürup Rente geleistet werden, können als Sonderausgaben
steuerlich geltend gemacht werden.
Allerdings sind die Beiträge zur Rürup Rente nicht von Beginn an in vollem Umfang abzugsfähig. So wurden im
Jahr 2005 60% der Beitrage berücksichtigt und die Abzugsfähigkeit erhöht sich in 2%-Schritten bis zum Jahr
2025 bis auf 100%. Der Höchstbetrag für die abzugsfähigen Beiträge zur Rürup Rente liegt bei 20.000
Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für eheliche Gemeinschaften.
Ein weiterer Vorteil der Rürup Rente liegt darin, dass das angesparte Guthaben während der Beitragsphase
nicht gepfändet werden kann. Zudem wird es nicht als Vermögen angerechnet, ist somit also auch im
Fall von Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Hartz IV vor einem Zugriff geschützt.
Während der Rentenphase ist die Rente allerdings steuerpflichtig. Dennoch überwiegt in den meisten Fällen
die Steuerersparnis in der Ansparphase, da die Steuerlast im Rentenalter durch das dann meist geringere
Einkommen niedriger ist. Zu den Nachteilen aus Sicht der Versicherungsnehmers gehört sicherlich, dass die
Rürup Rente, analog zur gesetzlichen Rentenversicherung, nicht vorzeitig beliehen, verkauft oder gekündigt
werden kann. Es ist zwar möglich, eine Beitragsfreistellung zu beantragen, die Auszahlung erfolgt jedoch erst
mit Eintritt ins Rentenalter und dabei nicht vor dem 60. Lebensjahr.
Hinsichtlich der Gestaltung der Rürup Rente gilt, dass diese als klassische, als fondsgebundene
Rentenversicherung oder bei einigen Anbietern auch als Kombination aus diesen beiden abgeschlossen
werden kann.
Allerdings setzt die steuerliche Begünstigung voraus, dass der Vertrag nur eine lebenslange Rentenzahlung
vorsehen darf, die Rentenleistung erst nach dem 60. Lebensjahr möglich ist und die Versicherungsleistungen
nicht vorzeitig anteilig oder vollständig kapitalisierbar sein dürfen. Hinzu kommt, dass der
Versicherungsvertrag der Rürup Rente eine Übertragung, Schenkung oder Vererbung an beliebige Begünstigte ausschließen muss.
Im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag können aber weitere Optionen vereinbart werden, wozu eine
Hinterbliebenenrente und eine Berufsunfähigkeitsrente gehören. Verstirbt der Versicherungsnehmer während
der Ansparphase oder während des Rentenbezugs kann das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Kapital an den
Ehepartner oder an kindergeldberechtigte Kinder ausbezahlt werden.
Andere Personen können aus der Rürup Rente allerdings nicht begünstigt werden und sofern keine Vererbung möglich ist, verbleibt
das Geld im Versichertenkollektiv. Wird eine Berufsunfähigkeitrente vereinbart, erhält der
Versicherungsnehmer eine Rente oder der Vertrag wird beitragsfreigestellt, wenn Berufsunfähigkeit eintritt.
Der Nachteil einer integrierten Berufsunfähigkeitsrente liegt allerdings darin, dass auch diese später
vollständig versteuert werden muss, da die Beiträge während der Ansparphase steuerlich begünstigt sind.
==> weitere Informationen zur Rürup Rente
Besonders wichtig für Selbstständige: Die Absicherung von Schäden während der beruflichen Tätigkeit. Bei vielen Versicherern
gibt es mittlerweile lohnende Nachlässe bei einer bereits vorhandenen Riester- oder Rürup Rente. Mehr Informationen zum
Berufshaftpflichtversicherung Vergleich.
Renten Versicherungsvergleich
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