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Rürup Rente und Riester Rente Angebote

 


Private Altersvorsorge ist längst schon nicht mehr umstritten und ein absolutes Muss für jeden Arbeitstätigen in Deutschland. Denn: die staatliche Rente lässt mehr und mehr nach, der Lebensstandard ist oft nicht mehr zu halten im Rentenalter ohne das selbst angesparte Kapital. Hier hilft auf einem besonderen Wege: die Rürup Rente. Ein Weg der privaten Altersvorsorge mit hohem steuersparenden Anteil.

Die Rürup Rente (auch Basisrente genannt) ist eine im Jahr 2005 eingeführte private kapitalgedeckte Altersvorsorge, die nach ihrem Schöpfer und Initiator Bert Rürup benannt wurde. Für diese private Rente ist wie üblich ein Rentenversicherungsvertrag abzuschließen. Anders als die herkömmlichen privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen wird sie jedoch vom Staat über den Weg der Einkommenssteuer subventioniert.



Riester Rente der Hannoverschen Leben berechnen

Rürup Rente der Hannoverschen Leben berechnen

Die wesentlichen Punkte der Rürup Rente: sie enthält Merkmale der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und zugleich der privaten Rentenversicherung. Wie bei der GRV wird sie monatlich angespart und als Leibrente gezahlt, Einmalauszahlung sind nicht möglich. Wie bei der privaten Rentenversicherung basiert die Rürup Rente auf das eingezahlte Kapital anstatt auf Umlagen.

Der wichtigste Zweck der Rürup Rente ist, die Zielgruppen Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit hohen Bezügen und entsprechend hoher Steuerbelastung anzusprechen und für diese neue subventionierte Altersvorsorge zu gewinnen. Denn ab 2005 entfällt für sie die Möglichkeit, private herkömmliche Altersversorgung (Policen für Renten- bzw. Kapitallebensversicherung) als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen. Die Rürup Rente schafft hier einen ungewöhnlich lukrativen Weg, Steuern zu sparen und dabei etwas für die Altersvorsorge zu tun.

Die bedeutendsten Vorteile der Rürup Rente sind: Der Beitrag für die Rürup Rente (maximal 20.000 € pro Jahr) kann als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Das bereits eingezahlte Kapital ist vor Pfändungen sicher. Außerdem wird es bei eventueller Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen betrachtet und bei Bezug von Arbeitslosengeld II nicht angerechnet.

Die Rüruprente sorgt in stürmischen Zeiten an der Börse und in der Wirtschaft für eine private Sicherheit, die das Einkommen der Rentner erheblich stabilisieren wird, wenn nur oft genug Gebrauch gemacht wird von der Ansparung einer solchen Police. Eine immer stärker werdene Popularität der Rüruprente kann dies verwirklichen. Besonders der hohe steuerfreie Anteil der eingezalten Beiträge macht die Rüruprente enorm lukrativ, schon während der Zeit der Ansparphase.


Riester Rente nun auch für Immobilienerwerber

Die Riester Rente ist seit vielen Jahren auf dem deutschen Versicherungsmarkt für jedermann erhältlich. Auch als sogenannte Volksrente bekannt geworden, ist die Riester-Rente populär geworden durch zum Teil enorme Zulagen, die Jahr für Jahr vom Besparer der Riester Rente in Anspruch genommen werden. Die Grundzulage der Riester Rente beträgt immerhin 154,- EUR maximal, für jedes kindergeldfähige Kind werden weitere 185,- EUR gezahlt. Kinder, die ab 2008 geboren wurden werden sogar mit 300,- EUR bezuschußt. Direkt in den Vertrag, das bei einem deutschen Lebensversicherungsunternehmen geführt werden muß. Ein Angebot zur Rürup- oder Riester Rente finden Sie u.a. auf www.check24.de - der erste Weg zur gesicherten Altersvorsorge.

Seit 2009 kann nun die Riester Rente auch zum Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Dies mach die sog. Wohnriester möglich.

Weiteres zum Thema gibt es auch beim Rürup Altersvorsorge Vergleich.
Tipp aus der Rubrik "anderen Menschen Freude bereiten": Flotte-Blume
 
 





Wohnriester für Angestellte mit Bauwunsch

Durch die Wohnriester, die auch als Eigenheimrente bezeichnet wird, ist es möglich den Kauf oder Bau einer Immobilie zu fördern. So kann für eine Eigentums- oder Genossenschaftswohnung, sowie für ein eigenes Haus, seit dem 01.01.2008, der eigene Riester-Vertrag zur Finanzierung genutzt werden.

Bedingung dafür ist, das die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird und das diese im Inland liegt. Ausgenommen davon ist folgende Situationen möglich: Die Immobilie wird für die Dauer eines beruflichen Umzuges vorübergehend vermietet und die Selbstnutzung wird spätestens nach Vollendung des 67. Lebensjahres wieder aufgenommen. Andernfalls muss die Förderung zurück gezahlt werden bzw. wieder einem Riester-Vertrag zugeführt werden.